Tagesgeld und Steuern
Die Zinsen, die sich aus dem Tagesgeld ergeben, unterliegen bis Ende des Jahres 2008 der Zinsertragssteuer. Die Höhe der Zinsertragssteuer beträgt gegenwärtig 30 Prozent. Endgültig werden die Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz im Rahmen der Jahressteuererklärung versteuert. Das kann dazu führen, dass zuviel gezahlte Steuern zurück erstattet werden oder dass es nachträglich zu einer Differenzbesteuerung kommt.
Wie bei allen anderen Formen der Geldanlage auch, kann man an die kontoführende Bank einen Freistellungsauftrag stellen, um dadurch Steuern zu sparen bzw. um Zinserträge im Rahmen des Sparerfreibetrages steuerfrei erwirtschaften zu können.
Maximal beträgt das Volumen einer Freistellung, Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zusammen genommen, für Unverheiratete 801,- Euro, für Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung 1602,- Euro. Ab 2009 unterliegen auch die Zinserträge eines Tagesgeldkontos oberhalb des Sparerfreibetrag (ab 2009 heißt dieser dann Sparerpauschbetrag) der Abgeltungssteuer. Allerdings kann auch hier derjenige Kontoinhaber mit geringem Steuersatz zu viel bezahlte Steuern im Zuge der Einkommenssteuererklärung zurückholen. Der Kontoinhaber muss jedoch zuvor einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der kontoführenden Bank stellen. Dadurch teilt der Kontoinhaber seiner Bank mit, bis zu welcher Höhe die kontoführende Bank die Kapitalerträge steuerfrei auszahlen soll. Der Freibetrag kann vom Anleger vollkommen frei auf sämtliche Banken und auf sämtliche Anlageformen aufteilen. Die Maximalgrenze darf dabei natürlich nicht überschritten werden.
Wenn kein Freistellungsauftrag im Rahmen des Tagesgeldkonto gestellt wird, dann werden die jeweiligen Steuern abgeführt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann sich der Kontoinhaber die Steuern zurückholen. Kontoinhaber mit geringem oder gar keinem Einkommen können eine so genante Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wird dieser bewilligt, zahlt die Bank die Zinsen und die Dividenden über der Freibetragsgrenze steuerfrei an den Kontoinhaber aus.