Das Tagesgeldkonto kündigen

In der Regel wird ein Tagesgeldkonto immer schriftlich gekündigt. Meistens gibt es bei den Banken dafür vorgefertigte Kündigungsformulare. Auf diese muss aber nicht Zwangs halber zurückgegriffen werden. Eine individuelle Formulierung ist unter Angabe der Anschrift, der Kundennummer und der Kündigungsaufforderung ebenso möglich. Wenn man ein Tagesgeldkonto kündigen möchte, muss man keine besonderen Fristen berücksichtigen. Ein Tagesgeldkonto kann man täglich kündigen.

Zu beachten ist allerdings, dass der bisherige Freistellungsauftrag ebenfalls gekündigt wird. Nur dann kann der maximal zur Verfügung stehende Freibetrag für andere Zwecke voll eingesetzt werden. Außerdem muss man vor der Kündigung des Tagesgeldkontos das hierauf befindliche Guthaben auf ein anzugebendes Referenzkonto transferieren. Man kann dies auch durch die Bank selbst während der Auflösung des Kontos erfolgen lassen. Normalerweise verfahren die Banken so, dass das Guthaben, was sich zum Zeitpunkt der Kündigung auf dem Tagesgeldkonto befindet, inklusive der erwirtschafteten Zinsen, auf das vom Kunden anzugebene Referenzkonto transferiert wird.

Die meisten Banken teilen den Eingang der Kündigung, den Transfer des noch vorhandenen Guthabens sowie die Auflösung des Kontos schriftlich mit. Mit dem Erhalten dieses Schreibens kann der Kunde sein Tagesgeldkonto als endgültig aufgelöst betrachten. Man sollte allerdings niemals Girokonto und Tagesgeldkonto gleichzeitig kündigen, da üblicherweise das Guthaben des Tagesgeldkontos auf das Girokonto überwiesen wird, sofern es gekündigt worden ist. Um den Überblick über die eigenen Konten zu behalten, ist es ratsam die Konten nacheinander zu kündigen, wenn ein Vorgang bereits erfolgreich abgeschlossen ist.